Erstbezug: 1220 Wien, Rautenweg 162/Stiege 3/Top 18 – Superförderung :

Aufgrund der hohen Nachfrage können derzeit leider keine Voranmeldungen entgegengenommen werden.

Eckdaten:

Wohnnutzfläche

83.66 m²

Bezug ab:

10/11/2026

Geschoß

3

monatliche Belastung:

€ 935,21/ € 968,14/ € 1.001,07 (3 Varianten – Einkommensabhängig)

Loggia

10,94 m²

Eigenmittel:

€ 7.063,56

Balkon

18,89 m²

Heizungsart:

Fernwärme – Zentralheizung

Terrasse

Garten

Eigentumsoption:

nein

Anzahl Zimmer

3

Aufzug:

ja

Endenergiebedarf (EEB)

28,5 kWh/m²a

Endenergiebedarf (fGEE)

0,56

Heizwärmebedarf (HWB)

20,6 kWh/m²a

Effizienzklasse 

A

Anmerkungen:

NEUBAU – ERSTBEZUG

Schlüsselübergabe: 10.11.2026

Mietzahlung ab 01.12.2026

Die Wohnung wird gänzlich ohne Möblierung vermietet (KEINE Küche!)

Das Objekt wird zentral beheizt (Heizzentrale mit Grundwasserwärmepumpen und Bauteilaktivierung).

Die Verrechnung der Kosten für Heizung und Kühlung erfolgt auf Basis der Nutzfläche.

 

Grundriss:

NEUBAU – ERSTBEZUG

Schlüsselübergabe: 10.11.2026

Mietzahlung ab 01.12.2026

Die Wohnung wird gänzlich ohne Möblierung vermietet (KEINE Küche!)

Das Objekt wird zentral beheizt (Heizzentrale mit Grundwasserwärmepumpen und Bauteilaktivierung).

Die Verrechnung der Kosten für Heizung und Kühlung erfolgt auf Basis der Nutzfläche.

 

Ergänzende Informationen:

  1. Vormerkungen für diese Wohnung können ausschließlich in schriftlicher Form entgegengenommen werden. Verwenden Sie hierzu das Vormerkformular am Ende der Seite
  2. Vormerkungen sind unverbindlich
  3. Alle Preise auf dieser Seite beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer
  4. Die Angaben zu den jeweiligen Objekten wurden möglichst sorgfältig erstellt. Da Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden können, wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Angaben unverbindlich sind. Ein Vertrag kommt durch eine Vormerkung keinesfalls zustande.

Förderungsvoraussetzungen (Stand 01/2026):

  • Der Förderungswerber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Die Mietwohnung muss der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses dienen und vom Förderungswerber regelmäßig verwendet werden.
  • Die bisher verwendete Wohnung muss binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung nachweislich aufgegeben werden.
  • Die Staatsbürgerschaft
  • Ausschlaggebend für den Nachweis ist das Haushaltseinkommen, es ergeben sich aufgrund der Personenanzahl folgende Höchstgrenzen:
 
Einkommensgrenzen jährlich netto (Wien, Mietwohnung) in Abhängigkeit der Personen im gemeinsamen Haushalt
 
      1 Person:        €  61.280.-
      2 Personen:     €  91.320.-
      3 Personen:     € 103.330.-
      4 Personen:     € 115.360.-
      Jede weitere Person: € + 6.730.-

Fotos:

Lage: