1100 Wien, Absberggasse 57/23 :

Eckdaten:

Wohnnutzfläche

95.03 m²

Bezug ab:

01/07/2025

Geschoß

2

monatliche Belastung:

€ 944,37

Loggia

18,24 m²

Eigenmittel:

€ 42.561,71

Balkon

– m²

Heizungsart:

Fernwärme – Zentralheizung

Terrasse

– m²

Energiekennzahl:

29,3 kWh/m²a

Garten

– m²

Eigentumsoption:

ja

Anzahl Zimmer

3

Aufzug:

ja

Anmerkungen:

*) Voraussetzung für eine zukünftige Zusage ist die gesicherte Finanzierung der Eigenmittel von € 42.561,71

*) Die Wohnung wird gänzlich ohne Möblierung vermietet. (auch ohne Küche)

*) Blickrichtung: Innenhof

*) Raumaufteilung: Vorraum, Bad, WC, Abstellraum, Wohnküche, 2 Zimmer und 18,24m² Loggia.

Grundriss:

*) Voraussetzung für eine zukünftige Zusage ist die gesicherte Finanzierung der Eigenmittel von € 42.561,71

*) Die Wohnung wird gänzlich ohne Möblierung vermietet. (auch ohne Küche)

*) Blickrichtung: Innenhof

*) Raumaufteilung: Vorraum, Bad, WC, Abstellraum, Wohnküche, 2 Zimmer und 18,24m² Loggia.

Ergänzende Informationen:

  1. Vormerkungen für diese Wohnung können ausschließlich in schriftlicher Form entgegengenommen werden. Verwenden Sie hierzu das Vormerkformular am Ende der Seite
  2. Vormerkungen sind unverbindlich
  3. Alle Preise auf dieser Seite beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer
  4. Die Angaben zu den jeweiligen Objekten wurden möglichst sorgfältig erstellt. Da Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden können, wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Angaben unverbindlich sind. Ein Vertrag kommt durch eine Vormerkung keinesfalls zustande.

Förderungsvoraussetzungen (Stand 01/2025):

  • Der Förderungswerber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Die Mietwohnung muss der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses dienen und vom Förderungswerber regelmäßig verwendet werden.
  • Die bisher verwendete Wohnung muss binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung nachweislich aufgegeben werden.
  • Die Staatsbürgerschaft
  • Ausschlaggebend für den Nachweis ist das Haushaltseinkommen, es ergeben sich aufgrund der Personenanzahl folgende Höchstgrenzen:
 
Einkommensgrenzen jährlich netto (Wien, Mietwohnung) in Abhängigkeit der Personen im gemeinsamen Haushalt
 
      1 Person:        €  59.320.-
      2 Personen:     €  88.400.-
      3 Personen:     € 100.030.-
      4 Personen:     € 111.660.-
      Jede weitere Person: € 6.510.-

Fotos:

Lage:

Unverbindliche Vormerkung für:

1100 Wien, Absberggasse 57/23