- Familieneinkommensgrenzen
- Hauptwohnsitz
- die Staatsbürgerschaft
- keine weitere geförderte Wohnung:
Einkommensgrenzen (§ 14 N-WFG.) in Abhängigkeit der Personen im gemeinsamen Haushalt
1 Person: € 40.000.-
2 Personen: € 60.000.-
Jede weitere Person: € 8.000.-