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HÖCHSTEINKOMMEN netto (jährlich)

 

gilt für geförderte Miet- wohnungen (Wien)

gilt für Wohnungen in
Nieder-österreich
gem.
§ 14 N-WFG

1 Person

41.340 EUR

35.000 EUR

2 Personen

61.610 EUR

55.000 EUR

3 Personen

69.720 EUR

 

4 Personen

77.830 EUR

 

jede weiter P.

 4.540 EUR

7.000 EUR

Stand vom 1.1.2012
weiterführende Links:

Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen (Wien)...

 

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